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Ratgeber | Allgemeines

Kann ich noch mit Öl heizen? Das sagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Um die Klimaziele und die Reduzierung von CO2-Emissionen zu erreichen, wurde in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG) überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Bestimmungen zur Nutzung von Ölheizungen. Die irreführende Behauptung eines Verbots hat dabei viele Hauseigentümer verunsichert, sodass sich viele fragen: Kann ich meine Ölheizung weiterhin nutzen oder muss ich sie nun austauschen? In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zum GEG und geben Ihnen wertvolle Informationen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das Wichtigste im Überblick

  • Es gibt kein grundsätzliches Verbot für Ölheizungen
  • Eine Austauschpflicht gilt für alle Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind
  • Bestehende Anlagen können weiter betrieben werden
  • Es gibt Übergangsfristen beim Heizungstausch
  • Durch die Kombination mit erneuerbaren Energien sind Ölheizungen weiterhin erlaubt

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu Ölheizungen?

Ziel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und erneuerbare Energien zu fördern, um die Umweltauswirkungen zu minimieren. Das GEG schränkt durch die neuste Überarbeitung den Einsatz von Ölheizungen in Deutschland deutlich ein. Für bestehende Anlagen gibt es jedoch einen Bestandsschutz: Sie können Ihre aktuelle Ölheizung weiter nutzen, bis sie ersetzt werden muss. Ab dem Jahr 2026 sind Neuanlagen, die ausschließlich mit Öl, Gas oder Kohle betrieben werden, grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihre neue Ölheizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien kombiniert wird.

Bestandsheizungen: Darf ich meine Ölheizung weiter betreiben?

Grundsätzlich ja, denn bestehende Ölheizungen sind von den neuen Regelungen des GEG nicht direkt betroffen, solange sie funktionstüchtig und effizient sind. Das bedeutet, dass Sie als Hauseigentümer Ihre alten Ölheizungen weiter betreiben dürfen, bis sie das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Wenn die Ölheizungen (sogenannte Standardkessel) jedoch vor den 1980er-Jahren eingebaut wurden, gelten besondere Austauschverpflichtungen zu Ölbrennwertgeräten.

Dürfen Ölheizungen modernisiert werden?

Ja! Wenn Sie Ihre Heizungsanlage modernisieren möchten, können Sie nun auch Öl-Brennwertkessel nutzen. Hier müssen Sie jedoch darauf achten, dass nach einer Frist bestimmte Mindestanteile an erneuerbaren Energien verwendet werden. So erfüllen die Heizungen die Vorgaben des GEG, wenn diese mit einer Wärmepumpe oder prozentual mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. In solchen Fällen muss die Heizanlage mindestens zu 65 % durch erneuerbare Energien betrieben werden.

Deutschland möchte ab dem Jahr 2045 klimaneutral sein. Das bedeutet, dass alle Heizungen zu 100 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen! Hier kann das erneuerbare E-Fuels  zum Einsatz kommen.

Fazit: Die Ölheizung hat keine Zukunft mehr

Die Entscheidung „weiter mit Öl oder Umstieg auf eine andere Heizungsart?“ hängt von verschiedenen persönlichen und gesetzlichen Faktoren ab. Das GEG setzt die Rahmenbedingungen, innerhalb derer Sie eine zukunftsfähige und umweltfreundliche Wahl treffen können. Hier sollten Sie die langfristigen Kosten und Umweltauswirkungen Ihrer Heizsysteme berücksichtigen. Für Hauseigentümer bedeutet die neue Regelung, dass sie ihre bestehenden Ölheizungen weiter betreiben dürfen, bis sie das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Reparaturen an bestehenden Heizanlagen sind weiterhin erlaubt! Jeder Schritt hin zu erneuerbaren Energien und effizienteren Heizsystemen trägt zum Klimaziel bei und kann zudem langfristig finanzielle Einsparungen bedeuten.