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Instandhaltung von Ölheizungen

Tankwartung / Tankcheck

Die Betreiberpflicht nach AwSV schreibt für Öltankanlagen eine jährliche Prüfung der Tankanlage vor. Wir empfehlen ihnen die Anlage in regelmäßigen Abständen von einer Fachfirma warten zu lassen. Viele Firmen bieten hierzu Wartungsverträge für die Inspektion an, damit die Kontrolle eine Regelmäßigkeit hat. Neben der Prüfung wird auch die Tankanlage mit ihnen besprochen und sie erhalten ein Dokument zur Vorlage bei der Versicherung und werden über neue Gesetzesänderungen informiert.

Tankreinigung

Damit Ihr Tank immer einsatzbereit ist, sollte in regelmäßigen Abständen der Öltank gründlich gereinigt werden. Hierzu wird im ersten Schritt der Domdeckel entfernt, danach das bestehende Heizöl abgesaugt und zwischengelagert, damit kein Öl verschwendet wird.
Die Monteure reinigen nun den Tank gründlich und beseitigen sämtlichen Schmutz. Das gelagerte Heizöl wird zum Schluss wieder in den Tank gefüllt und die Anlage wird wieder in Betrieb genommen und auf ihre Funktion und Dichtheit überprüft.

Sachverständigenprüfung

Unterirdische Tankanlagen – sog. Erdtankanlagen – unterliegen alle 5 Jahre der Abnahme durch einen Sachverständigen. Darüber hinaus müssen alle Kellertanks und Batterietankanlagen mit einem Nenninhalt von 10.000 Litern Fassungsvermögen im gleichen Zeitraum von einem Sachverständigen geprüft werden.

Bei Wasserschutzgebieten, wie z. B. Trink und Hochwasserschutzgebiet ist die Inspektion von unterirdischen Tanks in einem Abstand von 2,5 Jahre durchzuführen.
Liegen die Tanks an der Oberfläche und weißen mehr als 1.000 Liter auf, dann sind diese alle 5 Jahre zu prüfen.

Neutankanlagen sind ebenfalls durch einen Sachverständigen zu prüfen. Auch jede weiterführende Änderung einer Tankanlage wie z. B. der Einbau einer Auffangraumfolie, oder einer Leckschutzauskleidung muss durch den Inspektor abgenommen werden.